Die Rolle des Datenschutzbeauftragten im Fokus: Warum Ihr Unternehmen von internen oder externen Beauftragten profitieren kann

Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten wird für Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern immer bedeutender. Besonders Unternehmen mit über 20 Mitarbeitern, die personenbezogene Daten verarbeiten, sehen die Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten. In diesem Artikel informieren wir über die Voraussetzungen für die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, die Vor- und Nachteile von internen und externen Beauftragten sowie die vielfältigen Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten.

Der Schutz des individuellen Datenschutzrechts steht im Fokus, denn personenbezogene Daten dürfen nur mit Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Unternehmen, die gegen diese Vorgaben verstoßen, können mit Bußgeldern und Schadensersatzforderungen konfrontiert werden. Die Datenschutzreform wirft zahlreiche Fragen auf, insbesondere hinsichtlich der Rolle und Funktionen eines Datenschutzbeauftragten.

Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, sei es intern oder extern, bietet Unternehmen wichtige Vorteile. Durch die Einhaltung der Datenschutzgesetze und die Minimierung von Haftungsrisiken können Unternehmen das Vertrauen ihrer Kunden stärken. Unabhängig von der Wahl zwischen internem oder externem Beauftragten ist es entscheidend, Datenschutz als strategische Priorität zu behandeln und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Datensicherheit zu gewährleisten.

Geschäftsleitungen sind oft unsicher, ob die Einrichtung einer internen Datenschutzbeauftragten-Stelle notwendig ist oder ob sie die Aufgabe extern vergeben können. Immer mehr Unternehmen bevorzugen jedoch die Beauftragung externer Experten wie dem Netzwerk Datenschutz Nordost. Diese spezialisierten Fachkräfte, ansässig in Mecklenburg-Vorpommern, arbeiten teamübergreifend zusammen, um effektive, DSGVO-konforme Lösungen für ihre Kunden in Neubrandenburg und Güstrow zu bieten. Gemeinsam mit ihren Kollegen in Schwerin und Rostock bilden sie ein datenschutztechnisches Netzwerk, das stets den aktuellen rechtlichen Stand berücksichtigt

Datenschutzbeauftragter: Wann wird er in Ihrem Unternehmen benötigt?

Mit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. März 2018 wurden umfassende Veränderungen im Datenschutzbereich eingeleitet. Die DSGVO wird in Deutschland durch das Bundesdatenschutzgesetz ergänzt, wobei jeder Mitgliedstaat die Möglichkeit hat, die Vorschriften an seine spezifischen Bedürfnisse anzupassen. Während staatliche Datenschutzbehörden die Einhaltung auf Bund- und Länderebene überwachen, sind die meisten Unternehmen verpflichtet, auf betrieblicher Ebene einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dabei haben Unternehmen die Wahl zwischen einer internen oder externen Lösung, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen sollten diese Optionen sorgfältig abgewogen und geplant werden.

Der geeignete Zeitpunkt für die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten

Nicht alle Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen. Die Voraussetzungen hierfür sind in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) festgelegt. Während die DSGVO von einer Ernennung spricht, wird im bundeseinheitlichen BDSG von einer Bestellung gesprochen, was auch von den Bundesbehörden verwendet wird.

Die DSGVO legt die grundlegenden Verpflichtungen fest, die von den nationalen Datenschutzgesetzen der EU-Mitgliedstaaten konkretisiert werden. Der Gesetzgeber hat den Katalog der relevanten Voraussetzungen erweitert, und die Umsetzung dieser Anforderungen ist Teil der täglichen Arbeit der IT-Experten und Datenschutzspezialisten des in Mecklenburg-Vorpommern ansässigen Netzwerks Datenschutz Nordost.

Nicht alle Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen. Die genauen Voraussetzungen dafür sind in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) festgelegt. Während die DSGVO von einer Ernennung spricht, wird im bundeseinheitlichen BDSG der Begriff “Bestellung” verwendet, was auch von den Bundesbehörden übernommen wird.

Die DSGVO legt die grundlegenden Verpflichtungen fest, die von den nationalen Datenschutzgesetzen der EU-Mitgliedstaaten näher konkretisiert werden. Der Gesetzgeber hat den Katalog der relevanten Voraussetzungen erweitert, und die Umsetzung dieser Anforderungen ist ein zentraler Bestandteil der täglichen Arbeit der IT-Experten und Datenschutzspezialisten im Netzwerk Datenschutz Nordost, das seinen Sitz in Mecklenburg-Vorpommern hat.

Arbeitsrechtlicher Schutz für interne Datenschutzbeauftragte: Eine Fallstudie


Bei Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hatte die Lehmann GmbH, ein Marketing-Unternehmen, zehn Mitarbeiter in der Datenerfassung und -verwertung. Gemäß den Bestimmungen musste das Unternehmen in dieser Situation einen Datenschutzexperten ernennen, und Sven G. wurde für diese Rolle ausgewählt. Er erhielt spezielle Schulungen und einen besonderen Kündigungsschutz. Im Jahr 2019 änderte der Gesetzgeber jedoch die Anforderungen und erhöhte die Schwelle auf 20 Mitarbeiter. Da die Lehmann GmbH nun nicht mehr verpflichtet war, einen Datenschutzexperten zu bestellen, wurde Sven G. von seiner Position abberufen. Gemäß der aktuellen Auslegung behält er jedoch seinen einjährigen Kündigungsschutz.

Warum Unternehmen von einem externen Datenschutzbeauftragten profitieren

Die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile. Externe Datenschutzbeauftragte verfügen von Anfang an über die erforderliche berufliche und fachliche Qualifikation im Datenschutzbereich. Die Erfüllung ihrer Aufgaben erfolgt durch einen Dienstleistungsvertrag mit klarem Umfang und definierten Kündigungsfristen. Durch ihre Betreuung mehrerer Unternehmen können externe Datenschutzbeauftragte auf umfangreiche Berufserfahrung zurückgreifen. Zudem werden ihre Kontaktdaten an die Datenschutzbehörde gemeldet. Dank des Zugangs zu einem Team von IT-Experten, Juristen und Datenschutz-Auditoren können externe Datenschutzbeauftragte eine umfassende Expertise bieten. Darüber hinaus sind sie gemäß Artikel 39 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet, ihre Aufgaben zu erfüllen.